Wichtige Neuerungen bei der Dauerbeköderung in der professionellen Schädlingsbekämpfung

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Neue gesetzliche Regelungen zur Dauerbeköderung (BUD) bei der Ratten- und Mäusebekämpfung

Ab 2026 gelten strengere Vorschriften für den Einsatz von Rodentiziden – wir informieren Sie über Änderungen, Alternativen und die Umstellung auf modernes Monitoring.

Hinweis zur zukünftigen Regulierung der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD)

 

Die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) mit blutgerinnungshemmenden Giften Antikoagulanzien wird in Deutschland aufgrund von Umwelt- und Resistenzrisiken streng reglementiert und voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 bzw. Juni 2027 verboten.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fordert den Übergang zu giftfreiem Monitoring und bedarfsorientierter Bekämpfung.

 

Wichtige Aspekte zur Neuregelung (ab 2026/2027)

Verbot der Prophylaxe: Der Einsatz von Giftködern ohne nachgewiesenen, akuten Befall ist nicht mehr zulässig.

Risikominimierungsmaßnahmen: Bestehende Zulassungen für Rodentizide werden überarbeitet, um Umweltschäden zu minimieren.

Alternativen: Der Fokus verschiebt sich auf digitales Monitoring, giftfreie Lockköder (Non-Tox) und mechanische Fallen.

Betroffene: Professionelle Schädlingsbekämpfer, Lebensmittelunternehmen und Kommunen müssen ihre Hygienekonzepte anpassen.

 

Es wird empfohlen, bestehende Verträge und Prozesse auf Monitoring-Systeme umzustellen, um ab dem 01.07.2026 den neuen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen:

Wir beobachten die Entwicklungen eng, reagieren proaktiv und informieren Sie zeitnah über notwendige Anpassungen bzw. Umstellungen. Unsere Maßnahmen erfolgen stets unter Berücksichtigung höchster Qualitäts- und Hygienestandards, damit Sie sich weiterhin in sicheren Händen wissen.

Neue gesetzliche Vorgaben zur Nagetierbekämpfung: Mehr Monitoring, weniger Gift – wir bereiten Ihr Hygienekonzept rechtzeitig darauf vor.

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